Jugendschutz

Nach § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes ist der Zutritt, Aufenthalt sowie die Teilnahme an Geldgewinnspielgeräten für Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet. In Mehrfachkomplexen beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Unsere Mitarbeiter sind darüber belehrt worden den Jugendschutz strengstens zu kontrollieren, jedoch im Zweifel auch stichprobenartige Ausweiskontrollen durchzuführen.

Spielerschutz

Persönliche Beratung:

Wer stets viel mehr Geld einsetzt, als er sich leisten kann, für den kann das Spielen zu einer ernsthaften Belastung werden. Bitte nutzen Sie die kostenlose Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bei problematischem Spielverhalten.

Telefon kostenlos unter 0800 1 37 27 00

Montag – Donnerstag
von 10.00 bis 22.00 Uhr

Freitag – Sonntag
von 10.00 bis 18.00 Uhr

https://www.bzga.de/

Selbsttest:
https://www.spielerschutz.de/
zzgl. pdf. in der Anlage: Selbsttest